
Aus der Corona-Krise haben wir gelernt, dass sich unverhofft alles sehr plötzlich ändern kann und dass ein Notfall-Plan in der Schublade dann am besten bereits ausgearbeitet ist. Notfallszenarien entstehen dabei meist im Kleinen: Ein Unfall oder eine Krankheit. Wir haben mit Rechtsanwalt Heiner Klett über die nötige Vorsorge für die beiden Szenarien gesprochen.
Ein Unfall geschieht schnell und kann je nach Schwere alles verändern, eine Krankheit kann das Erledigen gewisser Aufgaben auf Dauer unmöglich machen. Als Gestütsleiter sollte man sich also frühzeitig Gedanken über eine mögliche Vertretung machen. Rechtsanwalt Heiner Klett vom Landesbauernverband in Baden-Württemberg gibt einen wichtigen Hinweis zum Einstieg: „Jeder Betriebsleiter kennt seine Anlage und seine Handlungsabläufe. Über viele Routinehandlungen denkt er nicht mehr nach und führt sie einfach aus. Genau diese Abläufe kennt ein Dritter, der plötzlich einspringen soll, aber im Zweifel nicht.“ Das beginnt bei einfachen Dingen, wie der Frage, wo die Schlüssel für Fahrzeuge, Werkstatt oder andere Wirtschaftsgebäude liegen oder wie die Alarmanlagen aktiviert oder deaktiviert werden. Weitere Aspekte, die Klett nennt, umfassen die Notstromversorgung, den Sicherungskasten, die Wasserversorgung oder auch die Heizung: Wo ist sie, für welche Gebäude wird sie verwendet und womit wird sie betrieben?
Quelle: Pferdebetrieb-Archiv
Heiner Klett ist Rechtsanwalt und tätig im Referat Agrarrecht, Landesbauernverband in Baden-Württemberg e.V.. Zu seinen Aufgabengebieten gehören neben Familien- und Erbrecht u.a. auch Grundstücksrecht, Forst- und Jagdrecht, Naturschutzrecht, Pachtrecht, Wasser- und Wirtschaftsrecht.
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